Kurberatung

Mütter-/Väter-Kind(er)-Kuren

Bundesweit existieren ca. 1.700 Beratungs- und Vermittlungsstellen für Mütter / Väter- und Mutter / Vater-Kind-Maßnahmen, die sich in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befinden. Diese Stellen bilden einen wichtigen Grundpfeiler im ganzheitlichen und frauenspezifischen Behandlungskonzept des Müttergenesungswerkes. Die stationäre Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation ist eingebettet in die Vor- und Nacharbeit der Beratungsstellen. Durch diese therapeutische Kette werden Effektivität und Effizienz der stationären Maßnahme deutlich gesteigert.

Eltern geraten schnell in ein Ungleichgewicht. Körperliche und psychische Höchstleistungen führen zu enormen Belastungen und Überforderungen – Alltag, Familie und Beruf kann nicht mehr miteinander kompensiert werden, sind Dauerbelastungen. Ein Kreislauf der nicht selten zu ernsthaften physischen wie psychischen Erkrankungen führt. Die Symptome sind Niedergeschlagenheit, innere Unruhe, Ängste, depressive Phasen, Essstörungen, Schlafstörungen, Burn-Out (nicht nur eine Managerkrankheit). Häufige Erkrankungen wie Rückenprobleme, starke Kopfschmerzen, Migräne, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Allergien, Atemwegserkrankungen machen die professionelle stationäre Hilfe erforderlich.

Die Herstellung des körperlichen und seelischen Gleichgewichtes, Kraft tanken, gezielte Behandlungen in Anspruch nehmen und gleichzeitig optimale Betreuung der Kinder erhalten, erfahren Sie bei einer Mutter / Vater-Kind-Kur. Den Kuraufenthalt zahlt die Krankenkasse. Lediglich ein kleiner, gesetzlich vorgeschriebener Eigenbetrag von derzeit zehn Euro pro Tag für Erwachsene kommt auf den Kurbedürftigen zu. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Im Gesetz sind Vater und Mutter gleichberechtigt und haben somit Anspruch auf eine Kur.

Erste Anlaufstelle ist die Beratungs- und Vermittlungsstelle. Hier erfahren Sie kompetente Beratung, nützliche Informationen und Hilfeleistung bei der Antragstellung, dort erhalten Sie auch die Atteste, mit denen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellig werden. Zwischenzeitlich sucht die Beratungsstelle nach einer geeigneten Kureinrichtung und reserviert einen Platz. Dabei wird sich nach der Art der Ihnen attestierten Belastung oder Erkrankung orientiert. Der Kuraufenthalt dauert drei Wochen und wird wie Krankheitstage abgerechnet, Sie brauchen also keinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Natürlich ist es zu empfehlen im Vorfeld mit dem Arbeitgeber den Kurtermin zu besprechen, um Ausfallzeiten koordinieren zu können.

Alle Einrichtungen des Müttergenesungswerkes liegen in Erholungsgebieten. Sollte eine Kur abgelehnt werden, nicht entmutigen lassen. Die Beratungsstelle hilft den Widerspruch, der auf jeden Fall eingelegt werden sollte, zu formulieren.

Alle vier Jahre ist die Antragstellung für eine Mutter / Vater-Kind-Kur möglich.

Beratungsstelle im MGW-Verbund

Ihre Ansprechpartnerin in der AWO Geschäftsstelle:
Angelika Müller
Klosterlausnitzer Str. 19
07607 Eisenberg
Tel.: 036691 / 484-21
Fax: 036691 / 484-20
a.mueller@awo-shk.de

Frau Müller ist von Dienstag – Donnerstag von 09:00 – 14:00 Uhr für Sie da.