Transparenz

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Das Gehalt der Geschäftsführung basiert auf dem AWO-Governance-Kodex des AWO Bundesverbandes.

AWO-Governance-Kodex
Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung

Hinweisgebersystem:

Der AWO Kreisverband Saale-Holzland e.V. und die AWO Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbH nehmen Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien ernst und bearbeiten diese professionell.

Mit dem Hinweisgebersystem können sich alle Mitarbeitenden und alle Kunden*innen bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle für Hinweisgebende wenden.

Zu den Verstößen zählen z.B.:

  • Straftaten, aus dem wirtschaftlichen Bereich wie: Betrug, Korruption, Untreue
  • Straftaten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte wie: Diskriminierung und sexuelle Übergriffe
  • arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen, die eine fristlose Kündigung zu Folge haben könnten

Wir haben eine interne Meldestelle mit zwei Vertrauenspersonen für Hinweisgebende im Unternehmen eingerichtet. Hinweise können schriftlich der Meldestelle gemeldet werden.

Sie erreichen unsere Vertrauenspersonen unter:
E-Mail: hinweis@awo-shk.de

Die Vertrauenspersonen prüfen jeden gemeldeten Hinweis dahingehend, ob es sich um einen Regel- bzw. Rechtsverstoß  handelt. Im Anschluss leiten die Mitarbeitenden der Meldestelle ggf. notwendige Folgemaßnahmen ein. Besteht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß, wird die Geschäftsleitung in die weitere Bearbeitung der Meldung einbezogen. Die Mitarbeitenden der internen Meldestelle sowie an der Bearbeitung beteiligten notwendige Personen haben die Vertraulichkeit und Identität der hinweisgebenden Personen und die von der Meldung betroffenen Person/en zu wahren. Ausnahmen davon sind im §8 und §9 HinSchG geregelt. Der hinweisgebenden Person kann dadurch kein Schaden entstehen. Jeder gemeldete Hinweis wird geprüft und dokumentiert.

Sind bei dem gemeldeten Hinweis ein oder mehrere am Ablauf beteiligte Personen betroffen (Mitarbeitende aus der internen Meldestelle oder eine mitarbeitende Person aus der Geschäftsleitung), so wird diese nicht mit der Prüfung/Aufklärung des Falles beauftragt.