Kinder-und Jugendheim und Mutter-Kind-Einrichtung Uhlstädt

Wir sind eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung und bieten einen zeitweiligen Lebensort für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend nicht in ihrer Familie leben können oder wollen.

Kontakt

AWO Kinder- und Jugendheim und Mutter-Kind-Einrichtung „Am Kreuzenberg“ Uhlstädt
Bahnhofstraße 187
07407 Uhlstädt-Kirchhasel

Leiterin: Tina Lehmann
Tel.: 036742 / 690620
Fax: 036742 / 690630
Verwaltung: Kerstin Huster
Tel.: 036742 / 690610
kjh-kreuzenberg@awo-shk.de

Haus

Wir bieten familienanalog geführte, alters- und geschlechtsgemischte Wohngruppen in Reihenhäusern oder abgeschlossenen Wohnbereichen. Die Häuser sind in Anlehnung an durchschnittliche Haushalte ausgestattet und bieten verschiedene Möglichkeiten einer individuellen Ausgestaltung der jeweiligen Wohnbereiche. Im Keller befinden sich Fitnessraum, Clubraum und Tischtennisplatte.

AWO Kinderheim Uhlstädt
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Außenbereich

Das Grundstück des Kinder- und Jugendheimes umfasst ca. 10.200 m² Freifläche. Im Außengelände stehen der Wohngruppe ein Kinderspielplatz, Tiervoliere, der Volleyball-/Fußballplatz, Tischtennisplatten, Baumhaus, Spiel- und Sitzgelegenheiten, Grillplatz sowie eine Feuerstelle zur Verfügung.

Wir halten folgende Leistungen vor:

Kinderwohngruppe (3-11 Jahre)

Ein angemessenes, kindgerechtes Lebensfeld mit sozialpädagogischen Angeboten, notwendigen Förderungsmöglichkeiten und differenzierten Varianten der Beziehungs- und Bindungsintensität bietet diese Gruppe. Die Mädchen und Jungen haben die Möglichkeit, im schützenden und versorgenden Rahmen der Kinderwohngruppe eine Bindung einzugehen, die von Verlässlichkeit, Orientierung und Kontinuität geprägt ist.

Wohngruppe mit (bei Bedarf) intensiver Eltern- und Familienarbeit (6-15 Jahre)

Entsprechend dem Entwicklungsstand soll die individuelle Persönlichkeit des Kindes/Jugendlichen unter Berücksichtigung von Lebenslagen, Bedürfnissen, Ressourcen und Kompetenzen der Hilfe suchenden Familie und ihrem Kind gefördert werden. Eine intensive Ressourcen- und lösungsaktivierende und/oder systemische Familienarbeit kann die Familie als System stabilisieren und ihre Kinder in ihren altersentsprechenden Entwicklungsaufgaben unterstützen. Familienarbeit kann mit und ohne Familie erfolgen.

Heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppe mit integrierter Traumapädagogik (6-12 Jahre)

Die Gruppe bietet einen klar strukturierten Lebensort, der pädagogische Interventionen mit therapeutischen Elementen verbindet und vorhandene Ressourcen und Kompetenzen so nutzt, dass stark ausgeprägte emotionale Störungen und Verhaltensstörungen gemildert, bearbeitet und bewältigt werden können. Dafür werden spiel-, heil- und ergotherapeutische Angebote sowie Elemente der Traumapädagogik genutzt. Ziel ist die Entwicklung von Gruppenintegrität, Selbständigkeit, Sozial- und Alltagskompetenz.

Verselbständigungsgruppe (ab 14. Lebensjahr)

In diese Wohngruppe werden Jugendliche aufgenommen, die eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bzw. einen Lebensort benötigen, um auf Selbständigkeit oder Rückführung in die Familie vorbereitet zu werden. Zudem werden Jugendliche aus anderen stationären Gruppen aufgenommen, die auf Grund ihrer sozialen Bedingungen nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können. Ziel ist die Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung, die Entwicklung eines realisierbaren Lebensplanes, Schul- und Berufsausbildung sowie die Vermittlung von Sozialkompetenzen.

Betreutes Jugendwohnen (ab 17. Lebensjahr)

In der Trainingswohnung des Betreuten Jugendwohnens werden die Möglichkeiten der Individualisierung sowie Handlungskompetenzen der Jugendlichen für eine eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung weiter entwickelt, trainiert und durch Konsequenzerleben untersetzt. Ziel ist die Fähigkeit, selbständig in eigenem Wohnraum zu leben sowie Sozialkompetenzen zu entwickeln, um eine eigene Familie ohne Jugendhilfe organisieren und führen zu können.

Inobhutnahme

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige, sozialpädagogisch orientierte Schutzmaßnahme zur Gewährleistung des Kindeswohls in Krisen- und Notsituationen. Die Inobhutnahme dient der kurzfristigen Klärung von Problemlagen und der Entwicklung von Perspektiven.

Mutter-Kind Gruppen

Den unterschiedlichen Problemlagen der Zielgruppe entsprechend werden in diesem Leistungsangebot komplexe Hilfeleistungen für Mütter/Väter und ihre Kinder erbracht. Sie zielen darauf ab, den spezifischen Hilfebedarf umfassend abzudecken.

Ziele: Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, einen Elternteil in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich im Interesse des Kindeswohls tätig zu sein. Die Hilfe soll der Versorgung und Pflege, Sicherheit und Schutz des Kindes dienen sowie eine gesunde leibliche, geistige, seelische und emotionale Entwicklung des Kindes fördern.

In Bezug auf die Mutter/Vater beziehen sich die Ziele auf die Stabilisierung der Persönlichkeit (Bindungsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Konfliktfähigkeit, Selbstwertgefühl usw.). Zugleich soll Mutter/Vater zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Elternrolle (Versorgung und Erziehung des Kindes, Umgang mit finanziellen Mitteln, hauswirtschaftliche Tätigkeiten usw.) befähigt werden. Von Bedeutung ist die Entwicklung eines realisierbaren Lebensplanes von Vater/Mutter und Kind(er).

Eingestreute Plätze in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter auch mit geistiger Behinderung und ihrem Kind werden ebenfalls angeboten. Adressaten sind Schwangere oder junge Mütter mit geistiger Behinderung, deren jüngstes Kind das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Eine Altersgrenze der Mutter wird vom Gesetzgeber nicht verlangt. Die geistige Behinderung bezieht sich auf wesentliche Einschränkungen der situativen Handlungsfähigkeit. Die intellektuellen Fähigkeiten sind signifikant unterdurchschnittlich; gleichzeitig liegen damit zusammenhängende Erschwernisse in zwei oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche des täglichen Lebens vor:

  • Kommunikation
  • Selbstversorgung
  • Wohnen
  • Sozialverhalten
  • Benutzung der Infrastruktur
  • Selbstbestimmung
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Lebensbedeutsame Schulbildung
  • Arbeit und Freizeit

 Ziel ist, die Persönlichkeit der geistig behinderten Mutter und ihre Beziehung zum Kind so zu stärken, dass sie im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist, ihre Erziehungsverantwortung dauerhaft und so selbständig wie möglich zu übernehmen. Mit der Mutter/dem Vater soll eine langfristige Perspektive für ein eigenständiges Leben mit oder wenn notwendig auch ohne das Kind entwickelt werden. Grundlage für eine gemeinsame Zukunftsperspektive ist die Entwicklung einer emotional tragfähigen Mutter/Vater-Kind-Beziehung. Ferner soll die Mutter dabei unterstützt werden, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um besser in die Gesellschaft integriert zu werden bzw. um ein Leben zu führen, das so wenig wie möglich von Abhängigkeit geprägt ist.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 19 SGB VIII  Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  • 19 i.V.m. § 53 SGB XII eingestreute Plätze für junge Mütter mit geistiger Behinderung
  • § 27 i.V. § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung, sonstige betreute Wohnform
  • 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
  • 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendliche

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche

  • in Belastungs- und Krisensituationen der Familie
  • mit Konflikt- und krisenbelasteten Biographien
  • mit Gewalterfahrungen, Missbrauchs- und Verwahrlosungserscheinungen
  • mit traumatischen Erlebnissen
  • mit Störungen des Sozialverhaltens (dauerhaft dissoziales, aggressives oder aufsässiges Verhalten)
  • mit stark ausgeprägten Bindungsstörungen und unzureichenden familiären Beziehungen
  • mit häufigen Psychiatrieerfahrungen

Schwangere, auch minderjährige Schwangere

Mütter (Väter) mit Kind(er) mit verschiedenen Problemlagen sowie

Mütter mit geistiger Behinderung und ihrem Kind

Lage

Das Kinder- und Jugendheim „Am Kreuzenberg“ befindet sich in Uhlstädt (Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel; ca. 5.700 Einwohner), einer ländlichen geprägten Region zwischen Jena und Rudolstadt, direkt an der B 88. Durch Bus und Bahn ist eine verkehrsgünstige Anbindung an Städte wie Jena, Rudolstadt oder Saalfeld möglich. Die Autobahnanschlussstellen zur A4 bzw. A9 oder A71 sind innerhalb von 30 oder 45 Minuten erreichbar.

Schularten / Ausbildungsstätten:

  • Staatliche Grundschule Uhlstädt
  • Staatliche Regelschule Neusitz
  • Staatliches Gymnasium Fridericianum Rudolstadt
  • Staatliches regionales Förderzentrum für Lernbehinderte Rudolstadt
  • Staatliches Förderzentrum für Lernbehinderte Saalfeld
  • Staatliche Förderschule für Verhaltensauffällige Bad Blankenburg
  • Freie Fröbelschule Keilhau für Sprachstörungen
  • Staatliche Berufsbildende Schule  in Saalfeld – Unterwellenborn
  • Bildungszentrum in Saalfeld
  • Staatliche Berufsbildende Schule in Rudolstadt
  • Staatliche Berufsbildende Schule in Jena
  • Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales in Jena
  • Staatliches Berufsschulzentrum Wirtschaft und Verwaltung in Jena
  • Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum in Jena
  • Internationaler Ausbildungsverbund Jena
  • regionale Ausbildungsfirmen in Verbindung mit der IHK

Pädagogische Arbeit

 Wir leben Partizipation   

 Die Kinder und Jugendlichen erleben in unserer Betreuung ein intensives Beziehungsangebot im Bezugsbetreuersystem, um positiv besetzte, dauerhafte und angstfreie Beziehungen eingehen zu können. Die MitarbeiterInnen sind den Kindern und Jugendlichen gegenüber empathisch sowie authentisch und stehen ihnen neben ihrer fachlichen Kompetenz auch in ihrer Menschlichkeit als Sozialisationspartner zur Verfügung. Die Qualität längerfristiger stabiler Beziehungen fördert die sozialen Beziehungen und die soziale Interaktion. Kinder und Jugendliche erleben Zuwendung, Zuverlässigkeit und Empathie.

Die Wertschätzung der Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen ist unter den Maßstäben der Beteiligung der Klientel im Hilfeprozess für uns zielführend. Es werden Hilfeplanprozesse besprochen, gemeinsame Gruppenaktivitäten geplant, gruppeninterne Regeln und Normen erarbeitet sowie Verhalten bewertet, ggf. sanktioniert und Konsequenzen festgelegt. Diese Gespräche dienen der Entwicklung von Kompetenzen in Bezug auf Selbständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Fremd- und Selbsteinschätzung und vermitteln das Gefühl von Anerkennung und Zugehörigkeit. Wer sich ungerecht behandelt, benachteiligt, nicht richtig verstanden fühlt oder den Eindruck hat, in seinen Rechten verletzt zu sein, hat die Möglichkeit, sich zu beschweren, sich zu äußern und bei der Klärung mit einbezogen zu werden. Für alle Kinder/Jugendliche gibt es einen Ideen- und Beschwerdebogen, der in jeder Wohngruppe für alle zugänglich ausliegt. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit Zustimmung des Kindes oder Jugendlichen. Eine Ausnahme bildet die Gefährdung des Kindeswohls.